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Sonntag, 6. November 2016

Reinhard Göddemeyer News

Weiterbildungsstipendium ab 2017 auf 7200 erhöht SBB Stiftung Begabtenförderung https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 19. Juli 2015

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt


Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt 
Wenn es nach unserer Angie geht werden weitere deutsche Steuergelder für die Griechenlandrettung freigegeben.
Der deutsche Bundestag hat gestern der Griechenlandrettung zugestimmt, es sollen neue Verhandlungen aufgenommen werden.

Deutschland drängt die deutschen Steuergelder den Griechen somit förmlich auf.

Merkel sagte in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag, , dass ansonsten Chaos ausbrechen würde. 
Sie hat es noch einmal geschafft, den grössten Teil der Bundestagsabgeordneten auf ihren Kurs zu bringen bzw. zu halten.

Offensichtlich hat da niemand man mehr ein Verantwortungsgefühl bzw. ein Gewissen.
Die Politiker befinden sich im freien Fall und jenseits von Gut und Böse ! 
Vielleicht denkt da wirklich nur noch jeder an sich selbst, an die eigene politische Karriere ?
Eine Verantwortung für Deutschland ist ihnen schon längst abhanden gekommen ! 

Was soll man dazu noch sagen ? 
Ihr könnt ja schön unsere Steuergelder ausgeben, Eure Diäten /Pensionen sind ja einigermassen sicher ! Und was interessieren Euch schon Eure Aussagen, Zuagen, Versprechen oder Lügen von gestern oder aus 2010 ?

Helmut Kohl hatte bei der Euro Einführung zugesagt, dass die Schulden nicht sozialisiert werden ! Und wie sieht es heute aus ?

Deutschland haftet mit ca 29 % für alles.
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !

Wovon auch ?
Da fehlt es an allem !
Und welcher Politiker kann dem deutschen Steuerzahler überzeugend erklären, warum Deutschland einem Staat wie Griechenland, der sich von Beginn an mit betrügerischen Methoden in die EU reingemogelt hat, der jahrelang EU Subventionen kassiert hat, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat, jetzt mit weiteren Milliarden helfen soll.

" Uns Deutsche beschuldigen wir wären maßgeblich an der gegenwärtigen Situation der Griechen schuld und gleichzeitig neues Geld fordern ist m.E. mehr als unverschämt. Vielleicht sollten wir Deutschen nun auch einmal Farbe bekennen und in einem Volksentscheid abstimmen, ob wir weiter Geld in Griechenland verbrennen wollen und uns auch noch weit über die Grenze des Anstand beschimpfen zu lassen. Wir haben genug Baustellen im eigenen Land um nachhaltig eigene Investitionen zu tätigen, Kommunen finanziell zu sanieren, die Infrastruktur instand zu setzen, Geld in Kindertagesstätten und Bildung zu investieren ... Ich habe nun endgültig die Faxen dicke mit Griechenland."

Es muss einem griechischen Staat auch gestattet sein, in Würde unterzugehen !
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 31. Juli 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte. 

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014  

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 13. Mai 2014

Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 2. April 2013